Als qualitativer Lösungsanbieter im Bereich metallische Teile- und Baugruppenfertigung erkennen wir Ihre Bedürfnisse und bieten Ihnen Lösungen in ganzheitlicher Qualität, sowie erstklassigen Service.
Wir beweisen, dass auch in der Schweiz wirtschaftlich gefertigt werden kann.
Der Erfolg der HEPAG AG hängt zu einem grossen Teil von der Leistungsfähigkeit und der Bereitschaft eines jeden Einzelnen ab. Mitarbeitende setzen wir dort ein, wo Ihre Fähigkeiten voll zum Tragen kommen.
Mit innovativem Denken und vorausschauendem Planen sorgen wir zusammen mit unseren Mitarbeitenden, dass Sie sich jederzeit auf eine einwandfreie und rasche Auftragsausführung verlassen können.
1. Anwendbarkeit dieser Bedingungen
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Bestellungen von HEPAG AG beim Lieferanten. Sie gelten ausschliesslich. Entgegenstehende Bestimmungen des Lieferanten, wie z.B. Allgemeine Lieferbedingungen etc. werden nicht anerkannt, ausser HEPAG AG hätte ihrer Geltung schriftlich zugestimmt. Änderungen dieser Einkaufsbedingungen sind nur in Schriftform gültig.
2. Vertragsinhalt
Gegenstand der Bestellung, Menge, Preis pro Einheit und Liefertermin ergeben sich aus der von HEPAG AG an den Lieferanten gerichteten schriftlichen Bestellung. Abweichende Auftragsbestätigungen des Lieferanten gelten nur, wenn sie von HEPAG AG schriftlich angenommen worden sind. HEPAG AG kann die Bestellung ändern oder rückgängig machen, solange keine schriftliche Auftragsbestätigung des Lieferanten eingegangen ist.
3. Technische Angaben
Technische Angaben, Abbildungen, Masse, Norm-Schemata, Materialien, Qualitäten etc. sind vom Lieferanten unbedingt einzuhalten.
4. Urheberrecht
Eigentum und Urheberrechte an Modellen, Zeichnungen, Abbildungen, Konzepten und allfällig weiteren Unterlagen, die dem Lieferanten zur Verfügung gestellt werden, verbleiben in jedem Fall bei HEPAG AG. Diese sind nach Beendigung des Auftrags unaufgefordert zurückzusenden. Sie dürfen keinem Dritten zugänglich gemacht werden.
5. Liefertermin
Der in der Bestellung angegebene Liefertermin ist unbedingt einzuhalten. Ist dies nicht möglich, ist HEPAG AG umgehend zu informieren. HEPAG AG behält sich das Recht vor, bei Verspätung die Bestellung zu annullieren, Zahlungen zurückzuhalten und Schadenersatz geltend zu machen.
6. Verpackung und Transport
Der Lieferanten haftet für die sachgemässe Verpackung der Ware. Die Gefahr geht nach dem Abladen auf HEPAG AG über. Leihverpackungen werden von HEPAG AG frachtfrei zurückgesandt.
7. Prüfung und Mängelrügen
HEPAG AG prüft die Ware innerhalb von sieben (7) Arbeitstagen nach Erhalt. Mängelrügen können während der Gewährleistungsfrist jederzeit geltend gemacht werden. Sie berechtigen HEPAG AG überdies, Zahlung zurückzuhalten.
8. Gewährleistung
Der Lieferant haftet für auftragskonforme Lieferung mängelfreier Ware. Soweit mit HEPAG AG nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist, dauert die Sach- und Rechtsgewährleistung des Lieferanten zwei Jahre seit Empfang der Ware. HEPAG AG ist berechtigt, nicht auftragskonforme oder mangelhafte Ware zurückzusenden und Ersatzstücke bei einem Drittlieferanten zu beschaffen. Die Geltendmachung des vollen Schadens (inkl. z.B. eigene Aufwendungen, Auswechslungs- und Reparaturkosten, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn etc.) bleibt vorbehalten.
9. Preise
Preise verstehen sich franko Domizil HEPAG AG inkl. Verpackung.
10. Zahlungsbedingungen
Zahlungsfrist: 10 Tage 2% Skonto, 30 Tage Netto.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Schweizerisches Recht ist anwendbar. Sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag sind von den zuständigen Gerichten des Kantons St. Gallen zu entscheiden, wobei es HEPAG AG frei steht, den Lieferanten auch an seinem Domizil oder vor jedem anderen zuständigen Gericht zu belangen.
1. Anwendbarkeit dieser Bedingungen
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Lieferungen der Wilpag an den Besteller. Sie gelten ausschliesslich. Entgegenstehende Bestimmungen des Bestellers, wie z.B. Allgemeine Einkaufsbedingungen etc. werden nicht anerkannt, ausser HEPAG hätte ihrer Geltung schriftlich zugestimmt. Änderungen dieser Bedingungen sind nur in Schriftform gültig.
2. Vertragsinhalt
Vertragsgegenstand, Menge, Preis pro Einheit und besondere Verkaufs- und Liefervereinbarungen für den Einzelfall ergeben sich aus der von HEPAG an den Besteller gerichteten schriftlichen Auftragsbestätigung. Bestellungsänderungen und Annullierungen gelten nur, wenn sie von HEPAG schriftlich bestätigt worden sind. Die Rücknahme gelieferter Ware ist auf jeden Fall ausgeschlossen.
3. Technische Angaben, Urheberrecht
Technische Angaben, Abbildungen, Masse, Norm-Schemata, Gewichte etc. sind für HEPAG AG erst mit der Auftragsbestätigung verbindlich. Konstruktionsänderungen bleiben vorbehalten. Materialien können durch andere gleichwertige ersetzt werden. Eigentum und Urheberrechte an Plänen, Abbildungen, Konzepten und allfällig weiteren Unterlagen verbleiben in jedem Fall bei HEPAG.
4. Herstellung und Lieferung
HEPAG verpflichtet sich, den Vertragsgegenstand gemäss den in der Auftragsbestätigung aufgeführten Spezifikationen und Terminen herzustellen und zu liefern. Der Liefertermin wird nach bester Voraussicht so genau wie möglich angegeben, ohne dass er jedoch garantiert werden kann.
5. Liefertermin
Der zugesagte Liefertermin setzt die Erfüllung der Zahlungsbedingungen voraus. Auftragsannullierungen oder Entschädigungsansprüche irgendwelcher Art wegen verspäteter Lieferung sind hiermit wegbedungen. Verspätete Lieferungen berechtigen den Besteller nicht zu einem Rückbehalt der Zahlung.
6. Verpackung und Transport
HEPAG bestimmt die Verpackung und das Transportmittel, sofern in der Auftragsbestätigung nichts Besonderes bestimmt ist. Nutzen und Gefahr gehen mit dem Verlad auf den Besteller über.
7. Prüfung
Der Besteller ist verpflichtet, die Ware innerhalb von fünf (5) Arbeitstagen nach Erhalt zu prüfen. Verletzung dieser Prüfungspflicht führt zur Verwirkung der Mängelrechte des Bestellers.
8. Mängelrüge
Offenkundige Mängel sind innerhalb von fünf (5) Arbeitstagen seit Empfang der Ware, geheime Mängel sind sofort nach Entdeckung schriftlich geltend zu machen. Mängelrügen berechtigen den Besteller nicht zu einem Rückbehalt der Zahlung.
9. Dauer der Gewährleistung
Die Gewährleistung dauert ein (1) Jahr seit Versand der Ware.
10. Inhalt der Gewährleistung
HEPAG gewährleistet die Herstellung gemäss den in der Auftragsbestätigung aufgeführten Spezifikationen und die mängelfreie Beschaffenheit des Materials.
11. Erfüllung der Gewährleistung
HEPAG erfüllt die Gewährleistung, indem sie nach eigener Wahl mangelhafte Ware kostenlos nachbessert oder Ersatz liefert. HEPAG behält sich vor, die Erfüllung der Gewährleistung durch Dritte erbringen zu lassen. Jede weitere Verpflichtung (auch auf Wandelung und Minderung) wird wegbedungen. Insbesondere haftet HEPAG nicht für eigene Aufwendungen des Bestellers, durch ihn einseitig veranlasste Auswechslungs- und Reparaturkosten, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn etc.
12. Ausschluss der Gewährleistung
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden, welche durch höhere Gewalt, Abnützung, unsachgemässe Benützung und Gebrauch oder ungeeignete Vorgaben und Spezifikationen des Bestellers entstehen.
13. Zahlungsbedingungen
Sämtliche Beträge sind in Schweizer Franken zu bezahlen. Zahlungsfrist ist 30 Tage netto oder 10 Tage mit 2% Skonto. Mahnungen berechtigen HEPAG zur Erhebung einer Mahngebühr von Fr. 80.- pro Mahnung zzgl. Zinsen und Gebühren. Der Besteller verpflichtet sich, eigene Forderungen nur mit schriftlicher Zustimmung von HEPAG zu verrechnen.
14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Schweizerisches Recht ist anwendbar. Sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag sind von den zuständigen Gerichten des Kantons St. Gallen zu entscheiden, wobei es HEPAG frei steht, den Besteller auch an seinem Domizil oder vor jedem anderen zuständigen Gericht zu belangen.